JenaKultur-Label
Kontakt

Villa Rosenthal
Eine Einrichtung von JenaKultur.
Mälzerstraße 11
07745 Jena

Tel. +49 3641 49-8270
Fax +49 3641 49-8005
villa.rosenthal@jena.de

Werkleitung
Friedrun Vollmer
Carsten Müller
Jana Gründig

Öffnungszeiten Ausstellungsbereich:

Di/Do 12 – 15 Uhr
Mi 13 – 17 Uhr
und nach Vereinbarung

(Mo, Fr, Sa und Feiertage geschlossen)

Vom 06.03. bis zum 03.04.24 ist der Ausstellungsbereich aus betriebsorganisatorischen Gründen geschlossen.

Veranstaltungsordnung

Villa_Außenansicht-Front  ©JenaKultur, A. Hub
Villa Garten  ©C. Worsch

Die Villa Rosenthal Jena ist Eigentum der jenawohnen GmbH (Stadtwerke Jena Gruppe), welche das Haus an Kommunale Immobilien Jena (KIJ) vermietet hat. Die Villa Rosenthal wird von JenaKultur betrieben.

Kontakt: JenaKultur | Eigenbetrieb der Stadt Jena, Knebelstraße 10, 07743 Jena, Tel. +49 3641 49-8300, villa.rosenthal@jena.de.

Ziele der Veranstaltungsordnung

- die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern,
- einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie
- das gesamte Gebäude und Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen

Ein Verstoß gegen diese Veranstaltungsordnung kann durch einen Verweis aus dem gesamten Gebäude und Gelände ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und / oder durch eine Aussprache eines Hausverbotes geahndet werden.
Die Veranstaltungsordnung der Villa Rosenthal Jena bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher:innen, Veranstalter:innen und sonstigen Personen während ihres Aufenthalts für das gesamte Gebäude und Gelände.

Besucher:innen, Veranstalter:innen und sonstige Personen erkennen diese Veranstaltungsordnung mit dem Betreten des Gebäudes sowie des Außengeländes an. Änderungen und Ausnahmen hierzu bedürfen der Schriftform. Das Betreten der Villa Rosenthal Jena erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben hiervon unberührt.

Die Mitarbeiter:innen der Villa Rosenthal üben gegenüber allen Personen das Hausrecht aus. Darüber hinaus ist den Weisungen der von JenaKultur eingesetzten Beauftragten in den nachfolgenden Punkten Folge zu leisten.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht
zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung
einzuziehen.

Es ist nicht zulässig, gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände
in das gesamte Gebäude und Gelände zu bringen, wie zum Beispiel Flaschen, Büchsen,
Waffen (jeglicher Art), Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten und Ähnliches oder
FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.

Besucher:innen, Veranstalter:innen oder sonstige Personen, die nicht bereit sind, nicht
zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereiches zu deponieren, werden
nicht eingelassen und vom Veranstaltungsbereich verwiesen. Eine Rückerstattung des
eventuell angefallenen Eintrittsgeldes erfolgt nicht.

Weiterhin behält sich JenaKultur als Betreiber vor, Personen, die den Verlauf einer
Veranstaltung stören und / oder Besucher:innen oder sonstige Personen beleidigen bzw.
tätlich angreifen, vom gesamten Gebäude und Gelände zu verweisen. Dazu gehören auch
Personen, die erkennbar unter Drogeneinfluss stehen oder stark alkoholisiert,
erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalt bereit sind oder bei denen bereits
ein Hausverbot vorliegt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittsgeldes.

JenaKultur kann ebenso von dem / der Veranstalter:in / Nutzer:in verlangen, dass o.g. Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Jenakultur ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen, aufzunehmen oder vom Sicherheitspersonal aufnehmen zu lassen.

In der Villa Rosenthal besteht im gesamten Innenbereich uneingeschränktes Rauch-
verbot. Das Benutzen von elektronischen Zigaretten oder elektronischen Shishas ist
untersagt.

Die Verwendung von offenem Feuer oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus,
verflüssigter und verdichteter Gase oder Ähnliches im gesamten Veranstaltungsgebäude
bedürfen der Genehmigung durch JenaKultur.

Es ist nicht zulässig, pyrotechnisches Material wie z. B. Feuerwerkskörper mit sich zu
führen, abzubrennen oder abzuschießen sowie Feuer zu machen.

Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen, insbesondere für eine gewerbemäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung durch JenaKultur oder des / der Veranstalter:in. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung. Das Mitbringen von
professionellen Kameras und Mitschnittgeräten ist nur den genehmigten Personen
gestattet.

Der / die Veranstaltungsbesucher:in willigt mit Betreten der Villa Rosenthal Jena ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen,
vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen; für PR, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet und Web 2.0. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei minderjährigen Zuschauer:innen, die in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder erziehungsbeauftragten Person:en die Veranstaltung besuchen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Besucher:innen oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn
behördliche Auflagen oder die Sicherheit einer Veranstaltung, zum Beispiel wegen
Überfüllung, dem Zutritt entgegenstehen.

Für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen gelten die Jugendschutzbestimmungen.
Es ist verboten, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische
sowie rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie
Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu
diskriminieren. Hierzu zählt auch die Verwendung entsprechender Transparente und
Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung. Zuwiderhandlungen
werden mit einem Hausverbot geahndet. JenaKultur wird in jedem Einzelfall prüfen,
inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige insbesondere wegen Verstoßes gegen die §§ 86a, 130 StGB in Betracht kommt.

Die Durchführung von Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten ist verboten.

Wenn Eintrittsgelder erhoben werden, erfolgt eine Rücknahme derer und die Erstattung
des Eintrittsgeldes nur über die Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte gekauft wurde
und nur bei einer generellen Veranstaltungsabsage.

Entstandene Personen- und / oder Sachschäden sind unverzüglich dem Personal der Villa
Rosenthal oder dem / der Veranstalter:in zu melden. Später angezeigte Personen- und / oder
Sachschäden werden nicht anerkannt.

JenaKultur übernimmt keine Haftung für Fundsachen, d.h., für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe, Schirmen, Mobiltelefonen, Laptops oder ähnlichen Gegenständen haftet JenaKultur nicht. Fundsachen sind beim Personal der Villa Rosenthal abzugeben.

Alle Einrichtungen im Gebäude sowie die Außenanlagen des Geländes sind pfleglich und
schonend zu benutzen. Jede:r Besucher:in, Veranstalter:in oder sonstige Person hat sich so
zu verhalten, dass kein:e Andere:r gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.

Sämtliche Gänge, Notausgänge sowie Feuermelder und Feuerlöscheinrichtungen
müssen jederzeit zugänglich sein. Das unberechtigte Öffnen von Fluchttüren ist
untersagt.

Das Parken auf dem Parkplatz der Villa Rosenthal ist nur auf den gekennzeichneten Flächen und während der Veranstaltungszeit gestattet.

Es ist nicht zulässig, Speisen und Getränke mitzubringen, außer wenn vorher
veranstaltungsbezogen darauf hingewiesen wurde. Des Weiteren ist auf die erworbenen
Getränke und Speisen selbst zu achten.

Der Aufenthalt von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden,
ist mit Rücksicht auf den Tierschutz im gesamten Gebäude untersagt.

Die Villa Rosenthal Jena und das Außengelände darf weder beschriftet, bemalt, beklebt oder in
sonstiger Weise beschmutzt werden. Die Beseitigung von Müll hat ausschließlich in den
bereitgestellten Behältern zu erfolgen. Auf die ausschließliche Benutzung der zur
Verfügung stehenden sanitären Einrichtungen wird explizit hingewiesen.

Tickets
Eintrittskarten

Hotline +49 3641 49-8060

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